Unfallflucht – ein Volkssport? – Expertenschätzungen zufolge, flüchtet der Verursacher bei jedem fünften Verkehrsunfall. Der Großteil der Unfallverursacher will sich so vor der Strafe drücken, weil sie nicht glauben, ermittelt zu werden.
Viele sind sauer und schauen nicht mehr weg
Gleichzeitig steigt die Zahl der Schadensmeldungen durch Dritte. Viele Zeugen schauen nicht mehr weg, sondern stellen die Unfallverursacher oder melden sie der Polizeit.
Fahrerflucht wird hart bestraft
Fahrerflucht ist eine Straftat, die hart bestraft wird. Und täuschen Sie sich nicht: Auch wer seine Visitenkarte zurücklässt, macht sich nach dem Gesetz der Unfallflucht schuldig.
Was ist zu tun, wenn Sie einen Unfall verursacht haben?
Als Unfallverursacher haben Sie eine Pflicht, an der Aufklärung mitzuwirken.
- Melden Sie den Unfall.
- Warten Sie auf den Geschädigten oder die Polizei, falls der Geschädigte nicht vor Ort ist.
- Dokumentieren Sie die Unfallsituation z.B. per Foto.
- Schauen Sie nach Zeugen und notieren Sie ggf. die Kontaktdaten.
Wie lange müssen Sie warten?
Wie lange Sie warten müssen, hängt vom Einzelfall ab: Das kann je nach Situation sehr verschieden sein. Auf einem Supermarktparkplatz sollten Sie schon eine halbe Stunde suchen, oder das Kennzeichen ausrufen lassen.
Wann sollten Sie die Polizei rufen?
Sie haben gewartet und niemand kommt? Dann rufen Sie die Polizei an und schildern Sie alle relevanten Umstände: Kennzeichen, Marke, Typ und die Farbe des geschädigten Fahrzeugs.
Beide Fahrzeuge sollten für die Unfallaufnahme vor Ort bleiben, damit sich das Unfallgeschehen und die Beteiligten nachvollziehen lassen.
Sie müssen Ihre Schuld nicht zugeben
Als Schadensverursacher müssen Sie Ihre Schuld nicht zugeben. Was geschehen ist wird durch die Beweisaufnahme der Polizei und ggf. ein Gutachten geklärt.
Nach der polizeilichen Meldung sollten Sie Ihre Kontaktdaten z.B. an der Windschutzscheibe hinterlassen.
Einen solchen Zettel, ohne zu warten und die Polizei zu informieren, erfüllt bereits den Tatbestand der Unfallflucht.
Wann dürften Sie sich vom Unfallort entfernen?
Wurde jemand verletzt? Dann dürfen Sie sich vom Unfallort entfernen, um Hilfe zu holen, das gilt nicht als Fahrerflucht.
Sie haben es erst später gemerkt?
Sie haben einen Rums gemerkt, aber es für Steinschlag gehalten? Wenn Ihnen im Nachhinein bewußt wird, daß Sie wohl Unfallflucht begangen haben, dann können Sie das noch 24 Stunden nach dem Unfall tun, aber nur, wenn es sich um einen geringen Sachschaden handelt. Dann wird häufig von einer Strafe abgesehen oder aber sie wird abgemildert. – Das gilt eingeschränkt, wenn es um Unfälle im fließenden Verkehr geht.