Super- und Baumärkte

Was haben die aktuell gewährten Corona-Hilfen mit Supermarktregalen gemein?

Man möchte so gerne zugeifen und kommt nicht ran. Wo Supermarktregale leer gähnen, weisen die Webseiten der Antragsstellen für Hilfebedürftige überlastet und schicken eine Fehlermeldung nach der anderen. Hier stellt der Strundetaler gesammelte Tipps vor, damit Sie nicht noch zusätzlich Zeit verlieren.

Kurzarbeitergeld

Blick in die Geldbörse
Ebbe im Portmonnaie. Bild: C.G.

Für Arbeitgeber wurden die Bezugsbedingungen bis Ende des Jahres gelockert. Wer kann es beantragen: Der Arbeitgeber. Wann können Sie es beantragen? Wenn mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent erleben. Wer kann es beziehen? Regulär Beschäftigte und Leiharbeiter.
Was wird erstattet? Arbeitnehemern ohne Kinder werden 60 Prozent des Ghaltes erstattet, Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent. Der Arbeitgeber erhält die Sozialversicherungsbeiträge für die ausefallenen Stunden zu 100 Prozent erstattet.

Das gilt vor der Antragstellung

Die Einführung des Kurzarbeitergeldes muss den Arbeitnehmern angekündigt werden, anschließend müssen alle Arbeitnehmer zustimmen. Mit einem bestehenden Betriebsrat ist eine Vereinbarung auszuhandeln. Den Antrag kann der Arbeitgeber online stellen, wenn er einen Account bei der für ihn zuständigen Agenturfiliale hat.

Das ist noch wichtig

Der Arbeitgeber streckt das Kurzarbeitergeld vor und bekommt es später von der Agentur für Arbeit erstattet. Die Höhe muss er selbst berechnen. Tabellen und Rechnungsprogramme gibt es online bei der Arbeitsagentur.

Darf ich nebenbei arbeiten?

Nach Beginn des Bezuges und in Absprache mit dem Arbeitgeber. Die Einküfte werden aber verrechnet. Weitere Konkretisierungen sind in Vorbereitung

Arbeitslosengeld I

Derzeit entfallen alle persönlichen Gesprächs- und Beratungstermine. Dies werden erst nach der Wiedereröffnung der Agenturen nachgeholt. Vereinbarte Termine müssen Sie derzeit nicht absagen.

Arbeitslosengeld II/Hartz IV

Der Antrag auf Grundsicherung wird nur noch formlos telephonisch oder schriftlich gestellt. Formulare gibt es online. Es reicht, die Anträge in den Hauspostkasten des Jobcenters zu werfen.

Zugangsbeschränkungen werden derzeit noch bis Ende Juni gelockert, die Vermögensprüfung soll derzeit für sechs Monate wegfallen, ebenso soll auf die Überprüfung der Wohnungsgröße verzichtet werden. Im Gespräch ist eine potentielle Verlängerung bis Ende des Jahres.

Wer eine Weiterbewilligung beantragen will, macht dies über www.jobcenter-digital.de. Wer noch keinen Account beim Jobcenter hat, muss sich zuerst registrieren. Das braucht Geduld, weil eine PIN per Post zugesandt wird.

Lohnfortzahlung für Eltern

Was gilt für Eltern, die derzeit ihre Kinder unter zwölf Jahren betreuen müssen, weil sie nach Kita- und Schulschließungen keine Betreuung finden. Wer ein Zeitguthaben hat, muss dies zunächst in Anspruch nehmen. Wer Kurzarbeitergeld beziehen kann, der ist verpflichtet, das in Anspruch zu nehmen.

Für Sie besteht keine dieser Mögichkeiten? Sie finden keine alternative Betreuung? Dann erhalten Sie eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall: 67 Prozent des Netteinkommens. Der Betrag ist gedeckelt bei 2016 Euro monatlich für bis zu sechs Wochen. Der Arbeitgeber hat den Verdienstausfall vorzustrecken und kann einen Antrag auf Erstattung stellen.

Für Ferienzeiten gelten keine Ansprüche.

Klein- und Kleinstunternehmer, Freiberufler, Solo-Selbständige

Die Bundesregierung hat diese Woche ein Hilfspaket beschlossen mit 50 Milliarden Euro. Gewährt wird ein Einmalzuschuss, die Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.
Mit den Geldern sollen Miete, Pacht oder Leasingraten bezahlt werden können, aber es soll nicht die ausgefallenen Umsätze ersetzen. Für den Lebensunterhalt wurden die Hürden der Grundsicherung gesenkt. Lesen Sie sich hierzu noch einmal den Abschnitt zu ALG II/Hartz IV durch.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Mitarbeiterzahl: 1-5 Mitarbeiter: 9.000 Euro, 5-10 Mitarbeiter: 15.000 Euro. Anspruch hat jeder, wer wirtschaftliche Schwierigkeiten durch die Corona-Krise hat. Wer schon vor dem 11. März wirtschaftliche Probleme hatte, erhält keine Gelder. Das muss jeder bei der Antragstellung an Eides statt versichern.
Das Geld soll schon kommende Woche fließen, nur – noch können keine Anträge gestellt werden. Wo wird der Antrag gestellt? Über die Internetseiten der Förderbanken der Länder: Weitere Infos finden Sie auf www.investitionsbank.info.
Vergessen Sie allerdings nicht, diese Einnahmen in Ihrer Steuererklärung anzugeben.

Länderhilfen und Bundeshilfen ergänzen sich

Dieses Hilfsprogramm des Bundes ist als Ergänzung zu den Länderhilfen gedacht. In Bayern können Anträge schon seit gut einer Woche per Post oder elektronisch per Scan gestellt werden. In Berlin können Aträge bei der Investitionsbank www.ibb.de gestellt werden. Informationen für fast alle weiteren Ländern finden sich auf den landeseigenen Förderbanken.

Die Zahlungen liegen zwischen 7.500 und 15.000 Euro.

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