Das möchte wohl keiner erleben!
Nichtsahnend kommen Sie nach Hause und finden Ihren Wagen beschädigt vor. Mal ist es eine Delle, mal, wie hier: eine großflächige Beschädigung des eigenen Wagens.
Beim Einparken massiv gestreift
Zwischen dem 20.11.2019 und dem 10.12.2019 beschädigte ein Unbekannter Fahrer das Fahrzeug einer Strundorferin. Bei dem Schadensbild ist klar: Der Fahrer muss den Unfall gemerkt haben. Kotflügel, Front und Seite sind bei dem blauen Citroen Berlingo auf einer Fläche von rund 50 cm x 25 cm beschädigt.
Hinweise der Strundorfer führten in diesem Fall zu konkreten Ermittlungen
In diesem Fall kann sich der Unfallverursacher nicht in Sicherheit wiegen. Hinweise aus der Bevölkerung liegen vor. Eine erste Beobachtung hatte wohl keine Substanz, doch aktuell liegt ein weiterer vor. Bei dem formuliert sogar die Polizei: „Da ist wohl doch etwas dran!“
Zeugen sind nach wie vor gesucht
Haben Sie auch etwas gesehen? Dann melden Sie sich auch jetzt noch bei der Redaktion des Strundorfer:
Telefon: 01590/6319228
eMail: redaktion@strundetaler.de
Unfallflucht ist im Strundorf nicht selten
2015 schaffte es eine Unfallflucht am Strundorfer Kreisel in die überregionale Berichterstattung. Ein betrunkener Autofahrer raste aus dem Kreis über den Bordstein in zwei geparkte Autos. Der Aufprall weckte die Anwohner, die die Polizei informierten.
Mehrere Streifenwagenbesatzungen konnten den Flüchtigen stellen. Das Fazit: zwei Totalschäden und eine Anzeige wegen Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht.
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt
Für die meisten Verursacher eine kleine Unachtsamkeit, die für die Geschädigten massive Nachteile bedeutet und hohe Strafen nach sich ziehen kann:
Der § 142 des Strafgesetzbuchs sieht für Fahrerflucht, laut CosmosDirect die zweithäufigste Verkehrsstraftat in Deuschland, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Geldstrafen und Punkte vor.
Das sollten Sie tun bei Fahrerflucht