Gerade erst diskutierten wir in einer Vereinskonferenz, wann es rechtens ist, die Corona-Hilfen in Anspruch zu nehmen. Dabei wurden auch die Geschäftpraktiken großer Unternehmen erwähnt, die gerade ihre Mietzahlungen einstellen, lesen Sie dazu mehr in unserem Post zur aktuellen Zahlungsmoral.
Erste Vermutungen von Missbrauch
Mittlerweile gibt es erste Berichte, daß Unberechtigte versuchen würden, an Corona-Hilfsmittel heranzukommen. Es kursieren sogar schon Vermutungen, daß Mißbrauch mittlerweile organisiert würde.
Für wen sind diese Zuschüsse gedacht?
Die Zuschüsse sollen den Betrieben und Unternehmen helfen, die durch die Corona-Krise in eine Existenzkrise geraten sind. Diese existenzielle Krise durch die Pandemie muss der Antragsteller bestätigen und die Richtigkeit seiner Angaben mit einer eidestattlichen Versicherung bestätigen.
Wie wird geprüft?
Aktuell werden die Anträge nur auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Zu einem späteren Zeitpunkt aber werden die Anträge daraufhin kontrolliert, ob ggf. ein Subventionsbetrug vorliegt.
Gibt es juristische Risiken?
Für Antragsteller gibt es tatsächlich mindestens drei Risiken:
- Subventionsbetrug
- Zweckbindung
- Steuerhinterziehung
Was ist Subventionsbetrug?
Der Paragraph 264 des Strafgesetzuches regelt den Tatbestand des Subventionsbetruges. Er kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder aber einer Geldstrafe geahndet werden.
In allen Antragsformularen wird explizit auf diesen Sachverhalt hingewiesen, sie versichern mit Ihrer Unterschrift, daß Ihre Angaben richtig und vollständig sind.
Was heißt Zweckbindung?
Wichtig ist auch, daß die aktuellen Hilfen zweckgebunden sind. Sie dürfen nur für den angegebenen Zweck verwandt werden.
Was heißt Steuerhinterziehung?
In der nächsten Steuererklärung müssen Sie die erhaltenen Subventionen angeben. Unterlassen Sie das, verschweigen Sie Einnahmen. Das ist steuerrechtlich strafbar.
Wie hoch ist das Risiko einer Entdeckung?
Mißbrauch wird nicht leicht zu entdecken sein. Jetzt werden Hunderttausende von Anträge bearbeitet. Doch über die Steuererklärung wird die Plausibilität Ihrer Angaben leicht zu prüfen sein, ebenso das Hin- und Herschieben von Geldern.
Daher: ehrlich währt am längsten.