So mancher hat in den vergangen Wochen und Monaten Corona-bedingt seine Reisepläne ändern müssen. Einige haben an stelle einer Rückzahlung einen Gutschein erhalten oder akzeptiert.
Prüfen Sie Ihre Reisegutscheine und prüfen Sie einen Tausch gegen Neue
Jetzt raten Verbraucherschützer: Gehen Sie auf Nummer sicher, und prüfen Sie die erhaltenen Gutscheine. Auf diesen Gutscheinen sollte ausgewiesen sein, daß die Reise Corona-bedingt ausgefallen ist. Nur mit einem solchen Vermerk sind sie bis zum 31. Dezember 2021 gültig und können auch nur dann – wenn Sie den Gutschein bis dahin nicht einlösen – gegen Bares eingetauscht werden. Zusätzlich empfehlen Verbraucherrechtler, die Gutscheine aus der ersten Jahreshälfte gegen neue einzutauschen. Der Vorteil besteht darin, daß die neuen Gutscheine Insolvenz-gesichert sind.