Stadtentwicklung – Wohnungsbau

Was in Ihrem Keller passiert — und wer haftet

Hochwasser, Retentionsverlust und was das Monster für die Unterlieger bedeutet

30. Juni 2026 · 7 Minuten Lesezeit · Die Bürgerinitiative fragt

2021 stand der Strundepark meterhoch unter Wasser. Das war bislang ein Jahrhundertereignis — doch es war auch das vorläufig letzte in einer langen Reihe: 1983, 2012, 2013, 2021.

Wer in der Vollmühle, am Mühlenberg, an der Hauptstraße oder in der Buchmühle wohnt, erinnert sich noch gut. Was den meisten nicht bewußt ist: Ein Gebäude, das jetzt am Strundepark, dem Taltiefpunkt, gegründet wird, dürfte das Verhalten der Strunde bei jedem künftigen Hochwasser verändern. Dauerhaft.

Was eine Fundamentplatte im Talboden anrichtet

Das Monster überbaut nach den öffentlich einsehbaren Plänen die Parkflächen im Strundepark. Die geplanten Gebäude sollen im Taltiefpunkt gegründet werden. Eine Fundamentplatte von rund 3.000 m² Grundfläche — bei einer Tiefe von mehreren Metern — verdrängt vorsichtig hochgerechnet zwischen 6.000 und 9.000 Kubikmeter Grundwasservolumen im Taltiefpunkt.

Das Wasser, das früher in diesem Bereich kurz aufstauen und langsam absickern konnte, wird künftig seitlich und nach unten abgedrängt — hauptsächlich in Richtung der bestehenden Bebauung stadteinwärts. In Vollmühle, Mühlenberg und Hauptstraße. Keller, die heute noch trocken sind, können nach der Fundamentgründung feucht werden — nicht erst beim nächsten Hochwasser, sondern schon im normalen Betrieb.

§†77 WHG ist eindeutig: Wer Retentionsraum beansprucht, muss einen gleichwertigen Ausgleich nachweisen. Ein solcher Nachweis für das Monster ist bisher nicht bekannt.

Was ist ein Retentionsraum?

Wenn die Strunde bei Starkregen über die Ufer tritt, fließt das Wasser in die umliegenden Flächen — Böden, Wiesen, Parkplätze. Dort versickert es langsam oder fließt kontrolliert ab. Diese Flächen nennt man Retentionsraum: natürliche Puffer, die eine Flutwelle abfedern, bevor sie die Keller der Unterlieger erreicht.

Das Strundorfer Monster soll genau auf einer solchen Fläche gegründet werden — mit einer Betonplatte von 3.000 Quadratmetern. Beton versickert nicht. Das Wasser, das sich früher hier verteilte, wird künftig seitlich abgedrängt — stadteinwärts, in Richtung Vollmühle, Mühlenberg, Hauptstraße.

Das Wasserhaushaltsgesetz (§77 WHG) schreibt vor: Wer Retentionsraum beansprucht, muss gleichwertigen Ersatz nachweisen. Ein solcher Nachweis für das Strundorfer Monster ist bisher nicht bekannt.

Der Boden ist der Schwamm. Das Fundament macht den Schwamm zu Beton.

Das Kanalsystem: Bereits 2021 versagt

Bei Starkregen und Hochwasser folgt das überlastete Kanalsystem den Gesetzen der Physik: Das Abwasser aus den Hauptkanälen geht den Weg des geringsten Widerstandes und drückt zurück in die einzelnen Hausanschlussleitungen — in die Keller der Anwohner. Ein neues Gebäude mit weiterem Hausanschluss am Taltiefpunkt ist ein zusätzlicher Einleiter in ein bereits grenzwertig dimensioniertes System, denn bei der letzten Kanalsanierung dürfte diese Belastung nicht mit eingeplant werden sein. Schon bislang ist die Belastung für das Kanalsystem deutlich gestiegen, durch die Bauten am Heiligenstock und seiner Verlängerung Richtung Sand. Jetzt wird die Hauptstraße 378 nicht mehr 6 Wohneinheiten „beherrbergen“ , sondern bis zu 100 Personen. Was bedeutet das Strundorfer Monster? Noch einmal bis zu 900 Menschen, wie Hochrechnungen befürchten lassen. Was bedeutet das für das aktuelle Kanalsystem? Überlegen Sie sich das selbst.

Die Rückstauebene gilt als Straßenoberkante. Jeder Kellerablauf, jede Heizungsanlage, jede Waschmaschine unterhalb dieser Ebene ist ohne Rückstauklappe beim nächsten Überflutungsereignis gefährdet. Also auch jedes Gerät in Ihrem Keller, der ja vermutlich unterhalb dieser Rückstauebene liegt.

Welche Zonen sind wie betroffen?

Strundepark / Vollmühle (unmittelbar): Direkter Taltiefpunkt entlang der Strunde. Höchstes Risiko bei der zu erwartenden Fundamentgründung. Es besteht Rückstaugefahr im Kanalsystem bei jedem Starkregen.

Mühlenberg / Am Mühlenberg: Hier besteht ein erhöhtes Risiko durch den veränderten Grundwasserdruckgradienten. Keller, die heute noch trocken sind, können nach der Gründung feucht werden.

Hauptstraße oberer Bereich: Das Kanalsystem nimmt das Wasser sämtlicher Oberlieger-Anschlüsse auf. Jeder neue Einleiter erhöht den Scheiteldurchfluss. Bei Überlastung läuft das Abwasser rückwärts.

Buchmühle: Am weitesten stadteinwärts. Das schafft mehr Entspannung. Die Pufferkapazität der Strunde-hoch-4-Anlage ist allerdings endlich. Was die Anlagen nicht puffern können, kommt als erhöhte Scheitelwelle genau hier an.

Was Sie jetzt konkret tun können

  • Rückstauklappe einbauen lassen: Kosten 1.500 bis 4.000 Euro. Schützt vor Abwasserrückstau in den Keller. Auskunft: Abwasserwerk Bergisch Gladbach, Tel. 02202†14-0.
  • Elementarschadenversicherung abschließen: Die normale Hausratsversicherung deckt Hochwasserschäden nicht ab. Das geht nur solange kein Schaden eingetreten ist. Verbraucherzentrale NRW: 0211†38†09-0.
  • Heizung und Technik hochlegen: Wenn Heizung, Warmwasserbereiter oder Steuerungseinheiten im Keller stehen, auf erhöhten Sockel oder in höheres Geschoss verlagern.
  • Kellerfenster abdichten: Abdichtungssets sind im Baumarkt erhältlich und können im Ernstfall in Minuten montiert werden.

Wer haftet — und wer nicht?

Die öffentliche Hand haftet grundsätzlich nicht für Schäden durch Hochwasser oder Kanalrückstau, wenn das Ereignis als außergewöhnlich gilt. Für alle Schäden durch Rückstau haften Grundstückseigentümer selbst, wenn sie entgegen der Entwässerungssatzung keine Sicherungen eingebaut haben.

Auch der Verursacher — ein Investor, der Retentionsraum ohne nachgewiesenen Ausgleich beansprucht — trägt nach aktuellem Recht keine direkte Haftung gegenüber den Unterliegern.

Wer haftet — und wer nicht?

Vor jeder Entscheidung über das Monster muss die Stadt nach Ansicht der Bürgerinitiative klären: Wurde ein Retentionsraumausgleich nach §77 WHG nachgewiesen? Hat die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde einer Bebauung zugestimmt? Wurde die Kanalkapazität für den neuen Hausanschluss geprüft? Diese Fragen können schriftlich an das Stadtplanungsamt (stadtplanungsamt@stadt-gl.de) und die Bezirksregierung Köln (poststelle@bezreg-koeln.nrw.de) gerichtet werden.

Anlaufstellen

  • Abwasserwerk Bergisch Gladbach: Tel. 02202 / 14-0 — Rückstauklappe, Entwässerungssatzung
  • Verbraucherzentrale NRW: 0211 / 38†09-0 — Elementarschadenversicherung
  • Bezirksregierung Köln: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de — Überschwemmungsgebiet, §77 WHG
  • BUND Rheinisch-Bergischer Kreis: bund-rbk.de — wasserrechtliche Einwendungen

Petition: openPetition.de — Suche: „Strundorfer Monster“ — läuft bis September 2026

Kontakt Bürgerinitiative: buergerinitiative@strundetaler.de

Die Strundorfer Bürgerinitiative hat sich als Reaktion auf den geplanten Bau eines Studenten-/Asylbwerberwohnheimes gegründet – ohne Sozialflächen, ohne Parkplätze, ohne Gesamtkonzept.