Corona-Hilfen sind vor Pfändung geschützt
Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbständige sind zweckgebundene Hilfen und damit nicht pfändbar, so lautete das Urteil des Bundesfinanzhofes in München (AZ: VII S 23/20 (AddV)) in dem Streit eines Unternehmers mit dem Finanzamt um Umsatzsteuerschulden.
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