Seit einigen Wochen sind sie angelaufen, die Prüfungen, ob Solo-Selbständige und Unternehmer die gewährten Corona-Soforthilfen zu Recht erhalten haben.
Die Empfänger werden auf Ehrlichkeit geprüft
In Berlin fasst die Investitionsbank Berlin (IBB) bereits seit einigen Wochen nach und auch Nordrhein-Westfalen (NRW) will in nächster Zeit nachfassen. Bis zum Ende der dreimonativen Förderperiode müssen die Antragsteller nachweisen, wie viel Soforthilfe sie bislang genutzt haben und ob sie diese zu Recht erhielten. Nicht benötigte und auch zu Unrecht erhaltene Soforthilfe muss dann zurückgezahlt werden.
Prüfung auf Falschangaben und Zweckverwendung
Geprüft wird verstärkt auf Falschangaben und auf Zweckverwendung, zunächst in Form einer Selbstauskunft, die zur kritischen Prüfung anregt: „Haben Sie die Gelder zu Recht erhalten?“ – Betroffene sollten hier ehrlich sein, denn diese Selbstauskunft ist möglicherweise der letzte Weg, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Falschauskünfte werden bestraft
Wer wissentlich falsche Auskünfte erteilt hat und sich so Gelder erschlich, der macht sich des Subentionsbetruges schuldig. Dieser kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen, letztere bis zu fünf Jahren, geahndet werden. Strafrechtlich relevant ist aber auch die Verwendung der gewährten Gelder. Vielen ist unbekannt, daß diese Gelder zweckgebunden bewilligt wurden. Werden die Hilfen nicht für die bezuschussten Zwecke verwandt, dann liegt juristisch eine Unterschlagung vor.
Kein Wunder, daß viele Hilfen-Empfänger jetzt ein mulmiges Gefühl im Magen haben.
Was ist zu tun, wenn Sie nicht berechtigt waren?
Wer zu Unrecht Fördermittel erhalten hat oder diese nicht zweckgebunden verwandt hat, der soll das Geld unter dem Verwendungszweck „Rückläufer“ an die Förderbank zurück überweisen können.
Die für Sie relevante Kontonummer finden Sie im Bewilligungsbescheid.
Warum jetzt plötzlich diese Prüfungen?
Die neue Politik ist eine Folge von Konflikten zwischen Bund und Ländern wegen der uneinheitlichen Bewilligungspraxis. Gerade NRW hat in der Vergangenheit jedem Antragsteller die Bewilligungssumme aus dem Bundesprogramm in vollem Umfang überwiesen.
Abgrenzungsprobleme bei Kosten und existentielle Nöte
Strittig ist aber auch die Verwendung der Gelder. Die Soforthilfen wurden zweckgebunden gewährt, um Corona-bedingte Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Nicht gedacht sind sie für die Finanzierung des Lebensunterhaltes. Eigentlich gibt es dafür einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV). Doch für viele, gerade Klein- und Kleinstunternehmer, ist es schwierig, hier private von Unternehmensausgaben abzugrenzen. Was, wenn das Büro in der Privatwohnung besteht? Wie verhält es sich mit den Kosten für Versicherungen?
NRW schlägt eine unkomplizierte Problemlösung bei existentiellen Nöten vor
Andreas Pinkwart, Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister, geht auf Nöte und Abgrenzungsprobleme mit einer aktuellen Problemlösung ein. Er forderte, das Solo-Selbständige rund 2.000 Euro der Soforthilfe nutzen können sollten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Lösung sollte gelten für alle, die im März und April einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hätten, aber keinen auf Grundsicherung. Diese Regelung solle auch für freischaffende Künstler gelten.